In den Berichten der napoleonischen police secrète des Premier Empire für die Jahre 1804 bis 1805 stellt sich die im vorherigen Beitrag beschriebene Situation um Hallbergs willkürliche Verhaftung nicht nur zeitlich etwas anders dar.
Unter dem Datum des 24. Vendémiaire des Jahres XIII (also Mittwoch, dem 16. März 1804) findet sich unter der Nummer 430, „Événements divers“, folgender stichwortartiger Eintrag, der hier in Übersetzung wiedergegeben werden soll: „Fremder in Mannheim arretiert, den Rhein überquerend: Baron von Halberg (sic!), bayerischer Hauptmann, gemeldet wie gefährlicher Feind unter dem Namen Palbus oder Pulbas.“1
Ein weiterer Eintrag zum „Fall Hallberg“ findet sich nicht acht, aber rund neun Monate später unter dem Datum des 30. Frimaire des Jahres XIII (oder Donnerstag, dem 21. Dezember 1804), Eintragung Nr. 691: „Herr Marschall Moncey zeigt dem Minister den Beschluss des Oberstaatsanwalts des Haut-Cour imperiale an, er hat dem Kommandanten der Gendarmerie von Mont-Tonnerre befohlen, Herrn Halberg (sic!), der des Attentats gegen seine Majestät angeklagt und in Mainz inhaftiert ist, unter sicherem Geleitschutz in die Conciergerie zu überführen.“2
Bis auf einige vor allem zeitliche Unstimmigkeiten lässt sich bis hierher das Bild Theodor von Hallberg-Broichs als durchaus bedeutendem Feind Napoleons aufrechterhalten, den die Geheimpolizei um Joseph Fouché im Visier hatte.
Dieses Bild wird jedoch mit der weiteren Durchsicht der französischen Berichte und insbesondere der zum Fall Hallberg in den Archives Nationales erhaltenen historischen Dokumente zunehmend fraglicher.
1 Wortlaut im Original: „Etranger arrêté, à Manheim, passant le Rhin: Baron de Halberg, capitaine bavarois, signalé comme adversaire dangereux sous le nom de Palbus ou Pulbas.“ Siehe: Ernest d’Hauterive (Hrsg.), La police secrète du premier empire – Bulletins quotidiens adressés par Fouché a l’Empereur 1804–1805, Paris 1908, S. 137–138.
2 Wortlaut im Original: „M. le maréchal Moncey annonce au Ministre qu’à la requisition du grand procureur général près la haute-cour impérial, il a ordonné au commandant de la gendarmerie du Mont-Tonnerre de faire transférer à la Conciergerie, sous escorte sûre, le sieur Halberg, accusé d’attentat contre Sa Majesté et détenu à Mayence.” Siehe d’Hauterive 1908 (wie Anm. 1), S. 217.
Zweiter Beitrag zur Blogserie “Der adlige ‘Eremit’ Theodor von Hallberg Broich und der Erfolg einer konstruierten Familiengeschichte”.
Die im vorherigen Beitrag der Blogserie erwähnten jüngeren Biographien Theodor von Hallberg-Broichs schöpfen für die erste Lebenshälfte aus den bereits im 19. Jahrhundert erschienenen Werken des mit Hallberg vertraulichen Umgang pflegenden Johannes Gistel sowie des hallbergschen Enkels Baron Matthias von Künßberg-Thurnau.1 Viele Angaben zum Verhältnis des Freiherrn zu Napoleon bzw. des Franzosen, stammen somit aus dem direkten Umkreis Hallbergs. Sie sind auf ihren Wahrheitsgehalt bislang nur selten anhand von archivalischen Quellen überprüft worden.
Bereits Wolter von Egan-Krieger zweifelte in seiner 2007 erschienenen Biographie des „Eremiten“ den Wahrheitsgehalt der Aussagen Gistels an.2 Die archivalischen Bezugspunkte seiner Hallberg-Biographie entstammen unter anderem dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin und bayerischen Kommunalarchiven.
Trotz seiner Quellenfunde umreißt Egan-Krieger bereits im Vorwort die Schwierigkeit sich der historischen Person des Freiherrn zu nähern:
„Innerhalb meiner Recherchen habe ich zwar manches Dunkel im Lebenslauf Hallbergs zu lichten vermocht […], – ein überzeugendes Gesamtbild von ihm zu zeichnen gelang mir allerdings nicht. […] So gibt es so gut wie keine Aufzeichnungen über die ersten vier Jahrzehnte seines Daseins, dafür erstickt man förmlich in Selbstzeugnissen des Fünfzig- bis Siebzigjährigen.“3
Erzfeind Napoleon
Dieser Hinweis ist umso bemerkenswerter, als sich alle Hallberg-Biographen bis in die Gegenwart hinein in einem Punkt vollkommen einig sind: Theodor von Hallberg-Broich gilt als erbitterter Gegner Frankreichs und „Napoleonhasser“.4
Seine Biographen machen diese Feindseligkeit unter anderem an Theodor von Hallberg-Broichs Tätigkeit als Organisator und Anführer des bergischen Landsturms in den Befreiungskriegen der Jahre 1813 bis 1815 fest. In diesem Zuge wird ihm zugeschrieben, als erster mit seinen Truppen den Rhein bei Koblenz überschritten zu haben.5 Hallberg-Broich habe hierbei nicht nur den militärischen Rang eines „Feldobristhauptmanns“ erlangen können, sondern sei schließlich auch zum „Generalmarschcomissärs der kaiserlich russischen Truppen“ ernannt worden.6 Dass es sich zumindest bei Hallbergs angeblichem Rheinübergang und seinem Titel eines „Feldobristhauptmanns“ um eine von ihm selbstersonnene Legende handelte, hat bereits eine Untersuchung Helge Göhrings gezeigt.7 Doch auch für die Zeit vor den Befreiungskriegen ist – gerade vor dem Hintergrund der erwähnten Quellenlücken – Skepsis angebracht.
So gibt der früheste Hallberg-Biograph, Künßberg-Thurnau zum Ende seiner „Biographischen Skizzen“ an, dass Theodor von Hallberg 1785 eine Leutnants-Stelle im „General-Campranaischen Infanterieregiment“ in Jülich innegehabt und im Jahre 1793 – dem Todesjahr seines Vaters – seinen Abschied als kurbayerischer Hauptmann erhalten habe.
Hiernach sei Hallberg-Broich nach Amerika gereist. Nach einer unglücklich endenden Liebschaft mit einer englischen „Lady Stuart“ habe sich Hallberg-Broich auf seine Güter in die Rheinprovinzen zurückbegeben und dort ein „höchst einsiedlerisches Leben“ geführt, wobei er mit der „politischen Lage Deutschlands und Frankreichs“ beschäftigt gewesen sei.8 Interessanter als dies scheint bei Künßberg-Thurnau jedoch die Reaktion des Freiherrn auf den 2. Koalitionskrieg (1799–1800),9 der Hallberg-Broich offenbar schlagartig aus der zuvor beschriebenen Lethargie riss:
„Endlich rückten die Franzosen an den Rhein und Hallberg machte dem damaligen Churfürsten von Köln, einem österreichischen Erzherzog, den Vorschlag das Volk zu bewaffnen und damit Napoleon I. zu bekriegen. Da man dieses nicht begreifen konnte, so reiste Hallberg nach Wien, (1800) nahm Audienz bei Kaiser Franz II. welchem er seinen Vorschlag überreichte. Nachdem ihn der Kaiser zu lesen angefangen hatte, verabschiedete er den Hallberg mit den Worten: ‚Das verstehen wir nicht.‘ Hallberg, welcher sich jedoch mit dieser Antwort nicht zu begnügen schien, suchte anderweitig seine Ideeen (sic!) durchzuführen, bis er endlich in den Narrenthurm eingesperrt wurde, um von seinen Ansichten geheilt zu werden. Nach acht Tagen wurde er hieraus entlassen, nachdem er während diesem Zeitraume seine Ansichten widerrufen hatte.“10
Ruhe vor dem Sturm?
Nach der oben erwähnten Episode war das patriotische Feuer bei Hallberg-Broich jedoch offenbar erloschen, denn überraschenderweise berichtet Künßberg-Thurnau über eine mehrjährige Wanderschaft des Freiherrn durch die deutsch-österreichischen Provinzen, die Schweiz, Ungarn und Siebenbürgen.11
Erst nach dieser „Ruhephase“ führt der Biograph einen ausführlichen Hinweis an, der von weiteren Aufstandsplänen Hallberg-Broichs gegen Napoleon zeugen soll:
„‚Vertraute Briefe über die inneren Verhältnisse am preußischen Hofe seit dem Tode Friedrich II.‘ Amsterdam und Cöln 1808, enthalten im Bande III auf pag. 311 folgendes: ‚Um diese Zeit (1806) war es, als einer der thätigsten Patrioten unseres Landes der Herr von Hallberg-Broich dem Könige einen Plan zu einem allgemeinen Aufgebote darlegte. (…) Förster und Förstersöhne, aller herrschaftlichen Jäger der Städte, wie des Landes waren erlesen, das Schützenkorps dieses allgemeinen Aufstandes zu formieren, – aber es erhielt die königliche Sanction nicht (nur ein großer Aufstand konnte Preußen 1806 sowie Frankreich 1792 retten) – und kurz darauf als der Feind die Weichsel passiert hatte, sich uns eilig näherte, und alles vor sich her zurückdrängte, da war der Zeitpunkt vielleicht verschwunden‘.“12
Das Zitat verliert an Tragkraft, wenn man sich die Mühe macht, es im Original zu überprüfen. Hier steht an Stelle des bei Künßberg-Thurnau ausgeschriebenen „Herr von Hallberg-Broich“ lediglich die Abkürzung „H. v. H. B.“.13 Diese Initialen stimmen zwar durchaus mit dem Namenszug Hallberg-Broichs überein, eine eindeutige Aufschlüsselung des Namens wird im Original jedoch nicht gegeben.14 Dass es sich hierbei tatsächlich um Theodor von Hallberg-Broich gehandelt hat, ist somit nicht eindeutig nachweisbar.
Verhaftung und Einkerkerung
Anders verhält es sich mit der historischen Belegbarkeit eines weiteren Ereignisses, das bei von Künßberg-Thurnau unmittelbar auf die Pläne zum Aufstand von 1806 folgt. Der Biograph berichtet von einer willkürlichen Verhaftung Hallberg-Broichs durch französische Soldaten, die ihn über 36 Gefängnisstationen nach Paris transportierten. Matthias von Künßberg-Thurnau gibt eine Haftzeit des Freiherrn von Hallberg-Broich von insgesamt acht Monaten an, wobei der Delinquent starkes körperliches und seelisches Leid zu ertragen gehabt habe.
Während dieser Zeit soll Theodor von Hallberg-Broich immer wieder vergeblich Briefe aus dem Gefängnis an Napoleon geschrieben haben, um diesen um ein Verhör zu bitten. Aber nur ein Gnadengesuch seiner Mutter bei Kaiserin Josephine habe Hallberg-Broich – ohne vorheriges Verhör – schließlich aus der Haft befreit. Erst hiernach erfährt der Leser den Grund für Hallberg-Broichs Inhaftierung: „Hallberg war beschuldigt worden, an dem von einer Räuberbande ausgeübten Morde Theil genommen zu haben.“15
Fassen wir also zusammen: Hallberg war ein zwar unschuldig wegen Mordes inhaftierter, aber dennoch fanatischer Feind Napoleons. Saß Hallberg also aufgrund seiner vorangegangenen Aufstandspläne in Haft? Wohl kaum… Eine näheren Betrachtung der zeitgenössischen Quellen soll hierzu im nächsten Beitrag Auskunft geben.
2 In seiner Biographie kann Egan-Krieger bereits kritisch auf einige Unklarheiten in den Angaben Gistels verweisen, wie etwa den Fenstersprung von Hallbergs zweiter Ehefrau Karoline, den der “Eremit” angeblich als Liebesbeweis von ihr verlangt haben soll. Quellenmäßige Belege lassen sich für diese Anekdote – wie auch für andere – nicht finden. Egan-Krieger vermutet den Grund für die Erwähnung solcher Anekdoten in der von Gistel geschriebenen Hallberg-Biographie in privaten Zwistigkeiten der beiden. Das freundschaftliche Verhältnis zwischen Gistel und Hallberg sei, laut Wolter von Egan-Krieger, um das Jahr 1836 beendet worden. Grund für das Zerwürfnis war, laut Egan-Krieger, die in einer Gesellschaft stattgefundene Verlesung eines von Gistel geschriebenen Lobgedichts auf Napoleon I. Hallberg-Broich, „maßlos in seinem Hass gegenüber dem einstigen französischen Imperator“, habe nach der Verlesung wutentbrannt die Gesellschaft verlassen und die freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden seien hierauf eingeschlafen. Im Vorwort seiner Studie verweist Egan-Krieger daher explizit auf die Unvereinbarkeit der Aussagen Gistels mit den hinterlassenen Papieren von Theodor von Hallberg-Broich und die große konservierende Bedeutung, die in diesem Zusammenhang der Schrift Matthias von Künßberg-Thurnaus zukomme. Zu allen Angaben vgl. Wolter von Egan-Krieger, Zwischen Weitsicht und Widersinn: Theodor Freiherr von Hallberg-Broich – Eine Lebensbeschreibung, Norderstedt 2007, S. 9–11 und S. 262–273.
3 Egan-Krieger 2007 (wie Anm. 2), S. 11.
4 Exemplarisch sei hier nur ein Aufsatz Schröders aus dem Jahr 1913 angeführt, der in der Zeitschrift “Der Niederrhein” unter dem Titel “Ein Napoleonhasser. Zur Erinnerung an Freiherrn von Hallberg Broich” erschien und auf den sich die Überschrift dieses Blogsposts bezieht. Siehe [Vorname unbekannt] Schröder, Ein Napoleonhasser. Zur Erinnerung an Freiherren von Hallberg-Broich, in: Der Niederrhein – Monatsschrift für Heimatkunde und Heimatpflege, Heft 1 (1913), S. 126-213.
6 Vgl. Künßberg-Thurnau 1862 (wie Anm. 1), S. 179–180; Gistel 1863 (wie Anm. 5), S. 30–33; Werner Bülow, Der Eremit von Gauting – Theodor Freiherr von Hallberg-Broichs Leben, Ansichten und Reisen, Rosenheim 1991, S. 24–26; Egan-Krieger 2007 (wie Anm. 2), S. 40–47. Zur Tätigkeit von Hallberg-Broichs für den bergischen Landsturm liegen im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen (seit 05.05.2014 Duisburg) Akten vor, die Aufschluss über die Organisation der Truppe bzw. Hallbergs Wirken geben. Siehe: Landesarchiv Nordrhein-Westfalen – Abteilung Rheinland, Generalgouvernement vom Nieder- und Mittelrhein, Formation der Bürgermiliz, Nr. 472–474; Landesarchiv Nordrhein-Westfalen – Abteilung Rheinland, Generalgouvernement Berg, Organisation der Landespolizei in Verbindung mit dem Landsturm als Polizeimiliz, Nr. 1884; Landesarchiv Nordrhein-Westfalen – Abteilung Rheinland, Generalgouvernement Berg, Frühlingsmanöver des Landsturms Siegburg am 7. März 1815 (Einladung durch Feldobristhauptmann Freiherr von Hallberg), Nr. 1490.
7 Helge Göhring zitiert zum Beweis einige Stellen aus den in Fußnote 6 angegebenen Akten. Siehe Helge Göhring, Der tolle Hallberg auf Haus Attenbach – Legende und Wirklichkeit eines Sonderlings zur Zeit des Bergischen Landsturms, in: Heimatblätter des Rhein-Sieg-Kreises, Jg. 59 (1991), S. 148–157.
8 Zu sämtlichen Angaben siehe Künßberg-Thurnau 1862 (wie Anm. 1), S. 174–175.
9 Zur Geschichte Jülichs in französischer Zeit siehe Vorstand des Jülicher Geschichtsvereins in Verbindung mit dem Stadtgeschichtlichen Museum Jülich (Hrsg.), Julier – France: Jülich in Frankreich 1794–1814 (=Jülicher Forschungen, Heft 3 = Führer des Stadtgeschichtlichen Museums Jülich, Nr. 5), Jülich 1994. Dass er sich zumindest kurzfristig nach der Einnahme Jülichs durch die Franzosen am 3. Oktober 1794 noch in Koblenz aufgehalten und diese Abwesenheit auch den Franzosen ordnungsgemäß mitgeteilt hatte, hat Schröder in seinem Aufsatz von 1913 festgestellt. Vgl. Schröder 1913 (wie Anm. 4), S. 127.
11 Wolter von Egan-Krieger vermutet, dass Hallberg-Broich aufgrund des drastischen Misserfolgs seiner ersten Aufstandspläne weitere zurückgestellt habe. Er bezweifelt jedoch den „Urlaubscharakter“ der Reise. Vgl. Egan-Krieger 2007 (wie Anm. 2), S. 24-25. Ob die Reise überhaupt stattgefunden hat, ist zu bezweifeln.
12 Zitiert nach Künßberg-Thurnau 1862 (wie Anm. 1), S. 175-176.
14 Wolter von Egan-Krieger zitiert zwar offenbar die Original-Schrift, da er die Abkürzung verwendet, scheint in der Aufschlüsselung, die bei ihm der Abkürzung in eckigen Klammern folgt, jedoch von Matthias von Künßberg-Thurnaus Schrift beeinflusst. Vgl. Egan-Krieger 2007 (wie Anm. 2), S. 26.
Am 30. Frimaire des Jahres XIII (21. Dezember 1804) wurde der 1768 auf Schloss Broich bei Jülich geborene Freiherr Theodor von Hallberg-Broich von den französischen Behörden des Hochverrats angeklagt. Mehrere Zeugen bezichtigten ihn, in einer Gaststätte Schmähreden auf Napoleon Bonaparte gehalten und ein Attentat auf den frisch zum Kaiser der Franzosen gekrönten Feldherrn geplant zu haben.
Der Arretierung des in bayerischen Militärdiensten stehenden Hallbergs folgte ein längeres Gerichtsverfahren sowie seine Einkerkerung in der Pariser Conciergerie. Aus Sorge um ihren Sohn, der nicht nur seelisch, sondern auch körperlich unter den Haftbedingungen litt, flehte seine Mutter in den folgenden Monaten bei den französischen Behörden, aber auch beim Kaiser selbst um die Freilassung ihres Sohnes.
In ihrem Bittschreiben an Napoleon führte die Mutter als Gewährsmann für die unerschütterliche Treue zu Frankreich und der Person des Kaisers auch den „Comte de Salm“ auf. Hiermit war mit großer Sicherheit Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck gemeint, der durch zahlreiche Ämter einigen Einfluss in Paris besaß.
Die hier nur angedeutete Gegenüberstellung beider Schicksale verdeutlicht, dass längst nicht jeder rheinische Adlige gewillt war, mit dem napoleonischen Regime zu kooperieren. Während Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck aufgrund seines Einflusses in Paris in den Quellen als „Retter in der Not“ erscheint, sollte der schließlich aus der Haft entlassene Theodor von Hallberg-Broich noch längere Zeit unter den Folgen dieses Vorfalls zu leiden haben. Die Planung eines Attentats auf den Kaiser der Franzosen konnte ihm zwar nicht nachgewiesen werden, seine Schmähreden ließen sich jedoch nur unweit schwerer aus der Welt schaffen.
Für sein unentwegtes Engagement innerhalb der Verwaltung des Empire, für seine Verdienste um den französischen Staat und seine Treue zum napoleonischen Regime erhielt Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck 1808 den Titel eines Chévalier d’Empire. Der einstmalige Altgraf und Landesherr war damit wieder Teil einer privilegierten Aristokratie, auch wenn es sich bei dieser um einen rein staatszentrierten Verdienstadel von Napoleons Gnaden handelte. Das bedeutendste Vorrecht, das sich aus der Mitgliedschaft in jener Noblesse d’Empire, verbunden mit einem gewissen Grundbesitz, ableitete, war die Möglichkeit, ein Majorat (Fideikomiss) zu stiften, also den Löwenanteil des eigenen Grundeigentums geschlossen zu vererben und damit über den kritischen Generationswechsel hinaus beisammen zu halten. Dies bedeutete insofern eine Ausnahmeregelung, als der auf den Errungenschaften der Französischen Revolution beruhende Code Civil die Realerbeiteilung unter allen Nachkommen zu gleichen Teilen festschrieb – eine durch und durch antifeudale Rechtsfigur, die mit der Rearistokratisierungspolitik des französischen Kaisers nicht kompatibel war.
Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck nutzte die sich bietende Gelegenheit. Im Februar 1809 erhielt er auf sein Ersuchen von Napoleon die Erlaubnis, den Kern seines Landbesitzes mitsamt der alten Residenz Schloss Dyck zu einem Majorat zu vereinen. Der Ertrag seines Majoratsgutes erfüllte gar die Voraussetzungen zum Aufstieg in die nächsthöhere Rangklasse der neuen Reichsaristokratie: Er wurde Comte d’Empire. Doch scheint diese Rangerhöhung im Lichte einschlägiger, innerhalb der multiperspektivischen Netzbiographie präsentierter Forschungsergebnisse nicht das Primärziel seiner Bestrebungen gewesen zu sein. Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck (1773-1861), kinderlos und genau wie seine zweite Ehefrau Constance (1767-1845) bereits in fortgeschrittenem Alter befindlich, ersehnte offenbar einen Erben, plante bereits über den eigenen Tod hinaus, dachte im althergebrachten Sinne – dynastisch.
Am 21. Oktober 2013 lud Familie von Spee zu einem Presseempfang auf Schloss Heltorf. Das Interieur des seit Mitte des 17. Jahrhunderts im Besitze der Grafen von Spee befindlichen Herrensitzes bot eine mehr als würdige Kulisse zur öffentlichkeitswirksamen Präsentation des neuen Quellenbandes “Im Banne Napoleons. Rheinischer Adel unter französischer Herrschaft” (herausgegeben von Gudrun Gersmann und Hans-Werner Langbrandtner unter Mitarbeit von Ulrike Schmitz, erschienen 2013 im Klartext Verlag). Das 336 Seiten umfassende Werk dokumentiert die von einschneidenden Umbrüchen geprägte Situation des rheinischen Adels um 1800 anhand einer sehr breitgestreuten Palette edierter Quellenstücke aus 20 adligen Privatarchiven, darunter auch das Archiv Schloss Heltorf. Das Buch richtet sich an das wissenschaftliche Fachpublikum sowie gleichermaßen an Studierende, Lehrer und historisch interessierte Laien.
Nach feierlicher Begrüßung seiner Gäste führte Graf Spee zunächst in die Geschichte der Familie von Spee und Schloss Heltorfs ein. Sein besonderes Augenmerk galt seinem Vorfahr Franz Anton Graf von Spee (1781-1839), in napoleonischer Zeit Präfekt des “Rheindepartements” im Großherzogtum Berg. Hans-Werner Langbrandtner und Claudia Kauertz (beide Landschaftsverband Rheinland) skizzierten sodann die zeitgenössischen adligen Lebenswelten und die ganz unterschiedlichen Reaktionsstrategien nicht nur des rheinischen Adels auf das epochemachende Ereignis der Französischen Revolution. Sie betonten dabei die speziellen Eigenheiten der rheinischen Adelslandschaft und warfen ein helles Licht auf die dank der hier für Forschungszwecke offenstehenden Adelsarchive besonders günstige Quellenlage. Dass der präsentierte Quellenband eine Vielzahl jener Überlieferungen erstmals für Wissenschaft und breitere Öffentlichkeit aufbereitet und zugänglich macht, stieß bei den anwesenden Vertretern von Presse, Wissenschaft, Verlags- und Archivwesen auf höchste Aufmerksamkeit, welche den Band – dies zeigte sich in der anschließenden Diskussionsrunde – als gewichtigen Beitrag nicht nur zur Adels-, sondern auch zur rheinischen Regionalgeschichte werteten. Eine Ausstellung ausgewählter, im Quellenband in Transkription vorliegender Quellenstücke führte allen Anwesenden nochmals deren Wert, aber auch die hohe Komplexität des Editionsprozesses eindrücklich vor Augen.
Am 29. Floréal des Jahres X (19. Mai 1802) hob Napoleon den Verdienstorden der Ehrenlegion aus der Taufe. Bis heute stellt er eine Auszeichnung dar, die der französische Staat – nun durch den jeweils amtierenden Präsidenten im Amt des Großmeisters des Ordens vertreten – an verdiente Personen des In- und Auslandes vergibt.
In den “Kinderjahren” der Ehrenlegion zu Beginn des 19. Jahrhunderts verband sich mit der Auszeichnung oftmals auch die Übernahme administrativer Tätigkeiten. So war Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck bereits kurz nach Schaffung des Ordens im Jahr 1804 zum Kanzler der vierten Kohorte ernannt worden, die ihren Sitz auf Schloss Brühl hatte. Als solcher überwachte er insbesondere die Verwaltung der Domänengüter, die seiner Kohorte zugeteilt waren.
Die Akten im Archiv Schloss Dyck geben darüber hinaus jedoch auch interessante Einblicke in das Verhältnis Salm-Dycks zu seinem offiziellen Amtssitz auf Schloss Brühl. Dieser befand sich seit den Ereignissen der Revolutionskriege in einem misslichen Zustand und gereichte der Kohorte und ihrem Kanzler so nur auf Umwegen zur Ehre.
Die Freimaurerei stellte im geselligen 18. Jahrhundert einen der bedeutensten Geheimbünde dar. Zahlreiche bekannte Adlige, Gelehrte und Kaufleute bevölkerten die freimaurerischen Logen, die sich seit Beginn des Jahrhunderts von Großbritannien aus rasch auf dem Kontinent verbreitet hatten. Auch nach der Französischen Revolution von 1789, die entgegen vieler anders lautender Verschwörungstheorien nicht von den Freimaurern geplant worden war, sondern insbesondere die französische Freimaurerei in eine tiefe Krise führen sollte, riss das Interesse an den Logen und den in ihnen gepflegten Ritualen nicht ab. Der Adel, der im Ancien Régime noch stark die Logen frequentiert hatte, wich um 1800 jedoch mehr und mehr den aufstrebenden bürgerlichen Eliten.
Das Engagement des nach dem Einmarsch der Franzosen ins Rheinland im Jahr 1794 zwischenzeitlich vom Altgrafen zum einfachen “Citoyen” herabgesunkenen Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck innerhalb der napoleonischen Freimaurerei ist somit durchaus auffällig. Hierbei ist zu beachten, dass Napoleon die Logen gezielt für seine Sache zu nutzen wusste und sie letztlich sogar durch seinen Archichancelier Cambacérès, der als Großmeister des Grand Orient de France eingesetzt worden war, beaufsichtigen ließ.
Ein Beitrag der Netzbiographie fragt nach den Gründen, die Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck dazu veranlassten, diesem “diskreten Netzwerk” beizutreten. Dabei zeichnet sich ab, dass es nicht nur politisches Kalkül war, das ihn zur freimaurerischen “Arbeit” berief.
Lange Zeit galt der Wolf als Schädling und Gefahr für Mensch und Tier. Das bekannte Märchen von „Rotkäppchen und dem bösen Wolf“ ist nur ein Beleg für die tiefgreifende Angst die Isegrim dem Menschen in der Vergangenheit einflöste. Nach der systematischen Bejagung insbesondere im 19. Jahrhundert kehrt er mittlerweile langsam in die deutschen Wälder zurück und ist dabei oftmals ein geschätzter Gast – wenngleich auch heute noch altbekannte Probleme mit reißenden Wölfen wieder aufleben und eine Bejagung in einigen Regionen erneut diskutiert wird.
Die Jagd auf den Wolf hat eine ebenso lange Geschichte wie die Angst des Menschen vor ihm. Bereits im Mittelalter finden sich Erlässe, die die gezielte Bejagung von Wölfen regeln, wie etwa die diesbezüglichen Bestimmungen des bekannten Capitulare de villis vel curtis imperialibus Karls des Großen aus dem Jahr 812. Noch im Ancien Régime und in der napoleonischen Zeit hielt man an der Einrichtung der Wolfsjagd fest. So gelangte auch Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck in das napoleonische Ehrenamt eines Capitaine de la Louveterie (dt. Kapitän der Wolfsjagd) und beaufsichtigte als solcher die Louveterie in den Departements de la Roer, Mont-Tonnere, Sarre und Rhin-et-Moselle. Ein Beitrag der entstehenden Netzbiographie (vgl. Beitrag vom 16.07.2013) wird diese Tätigkeit beleuchten, wobei sich ein Seitenblick auf die sonstigen persönlichen Interessen Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dycks anbietet (vgl. etwa Beitrag vom 27.07.2013).
Anlässlich der internationalen Fachtagung “Deutsche und Franzosen im Zeitalter Napoleons” vom 11.4.-13.4. 2013 in Saarbrücken gaben Martin O. Braun und Florian Schönfuß einen Einblick in das laufende Forschungsprojekt “Gewinner und Verlierer – Der rheinische Adel in der Sattelzeit 1750-1850”. Ihr Vortrag widmete sich der Person des Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck in seinem Wirken als Funktionär des napoleonischen Staates sowie als Bindeglied in den Gesellschaftsnetzwerken des Empire. Schwerpunkte lagen auf seinem Engagement als französischer Maire der Gemeinden Bedburdyck und Hemmerden (nahe seiner Privatresidenz Schloss Dyck) 1811-1814 sowie seiner Betätigung innerhalb der zeitgenössischen Freimaurerei. Darüber hinaus gaben die Referenten einen Ausblick auf die entstehende multiperspektivische Netzbiographie zu seiner Person, wobei die besonderen Charakteristika und Vorzüge dieses neuartigen Publikationsformats gesonderte Erläuterung fanden.
Anhaltende Kritik, tiefgreifende soziale und gesellschaftliche Umbrüche und gewalttätige Revolutionen – mit dieser schwierigen Gemengelage sah sich der europäische Adel in der sogenannten “Sattelzeit” von 1750 bis 1850 konfrontiert. Die Frage nach dem in der Adelsgeschichtsforschung viel zitierten Paradigma vom “Obenbleiben” galt stets auch den Anpassungsformen des Adels und seinen Karrierestrategien, die sich in einem völlig veränderten Umfeld beweisen mussten.
Das Projekt “Gewinner und Verlierer. Der Rheinische Adel in der ‘Sattelzeit’ (1750-1850)”, das durch die Fritz-Thyssen-Stiftung gefördert wird und unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Gudrun Gersmann am Lehrstuhl für Frühe Neuzeit des Historischen Instituts der Universität zu Köln angesiedelt ist, nimmt aus verschiedenen Gründen speziell die rheinische Adelslandschaft an der Wende zum 19. Jahrhundert in den Blick. Als strategisch bedeutende Grenzregion, in der die Einflusssphären verschiedener europäischer Groß- und Mittelmächte aufeinander trafen, sowie als Bindeglied der dynamischen Wirtschafts- und Kulturräume Frankreichs, Preußens und der Niederlande stand das Rheinland über die Jahrhundertwende hinweg unter dem Eindruck immenser Prägekräfte, welche die sozialen Strukturen und Verhaltensweisen des regionalen Adels auf vielfältige Art bestimmten. Als vollständig annektierter Teil der Französischen Republik und später des napoleonischen Empire waren die Eingriffe in die gesellschaftlichen Strukturen im Rheinland wesentlich ausgeprägter und nachhaltiger als in den übrigen Territorien des Alten Reiches, das als Bezugspunkt adliger Karrierewege und Klientelbeziehungen nach und nach wegbrach.
Dem Aufzeigen von Reaktionsstrategien rheinischer Adliger auf diese Umbrüche und die französische Herrschaft am Rhein dienten ausgreifende perspektivische Bestandsaufnahmen in den einzelnen Archiven sowie die anschließende Auswertung des sondierten Quellenmaterials. Themenschwerpunkte bildeten die Bereiche “Adel und Wirtschaft/adliges Unternehmertum”, “Adelsarmut”, “Adel in Universität und Studium” sowie “adlige Frauen”. Die einzelnen Analysen erhielten schließlich einen gemeinsamen Vergleichsmaßstab in der außergewöhnlich erfolgreichen Anpassungsweise des Fürsten Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck (1773-1861) an die wiederholten Herrschaftswechsel zwischen 1794 und 1814 – der Kernphase des im Projekt behandelten Untersuchungszeitraums. Salm-Reifferscheidt-Dyck, der in dieser Weise als “Messlatte” für unterschiedliche Reaktionsweisen und Handlungsmuster des rheinischen Adels dienen kann, steht deshalb im Fokus etlicher Beiträge, die in einer Netzpublikation zusammengefasst werden. Zu den behandelten Themen zählen u.a. sein freimaurerisches Engagement und seine sozialen Netzwerke sowie seine Offizierslaufbahn in der preußischen Landwehr, einer auf Bezirksebene organisierten Reservearmee innerhalb des Systems der allgemeinen Wehrpflicht. Das dortige Engagement, dies zählt bereits zu den ersten grundlegenden Befunden, diente dem Fürsten als Beweis seiner Loyalität gegenüber dem preußischen Königshaus, zum Anbahnen wichtiger Kontakte und auch zu einer wirkungsvollen Inszenierung gegenüber der lokalen Landbevölkerung.