Für sein unentwegtes Engagement innerhalb der Verwaltung des Empire, für seine Verdienste um den französischen Staat und seine Treue zum napoleonischen Regime erhielt Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck 1808 den Titel eines Chévalier d’Empire. Der einstmalige Altgraf und Landesherr war damit wieder Teil einer privilegierten Aristokratie, auch wenn es sich bei dieser um einen rein staatszentrierten Verdienstadel von Napoleons Gnaden handelte. Das bedeutendste Vorrecht, das sich aus der Mitgliedschaft in jener Noblesse d’Empire, verbunden mit einem gewissen Grundbesitz, ableitete, war die Möglichkeit, ein Majorat (Fideikomiss) zu stiften, also den Löwenanteil des eigenen Grundeigentums geschlossen zu vererben und damit über den kritischen Generationswechsel hinaus beisammen zu halten. Dies bedeutete insofern eine Ausnahmeregelung, als der auf den Errungenschaften der Französischen Revolution beruhende Code Civil die Realerbeiteilung unter allen Nachkommen zu gleichen Teilen festschrieb – eine durch und durch antifeudale Rechtsfigur, die mit der Rearistokratisierungspolitik des französischen Kaisers nicht kompatibel war.
Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck nutzte die sich bietende Gelegenheit. Im Februar 1809 erhielt er auf sein Ersuchen von Napoleon die Erlaubnis, den Kern seines Landbesitzes mitsamt der alten Residenz Schloss Dyck zu einem Majorat zu vereinen. Der Ertrag seines Majoratsgutes erfüllte gar die Voraussetzungen zum Aufstieg in die nächsthöhere Rangklasse der neuen Reichsaristokratie: Er wurde Comte d’Empire. Doch scheint diese Rangerhöhung im Lichte einschlägiger, innerhalb der multiperspektivischen Netzbiographie präsentierter Forschungsergebnisse nicht das Primärziel seiner Bestrebungen gewesen zu sein. Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck (1773-1861), kinderlos und genau wie seine zweite Ehefrau Constance (1767-1845) bereits in fortgeschrittenem Alter befindlich, ersehnte offenbar einen Erben, plante bereits über den eigenen Tod hinaus, dachte im althergebrachten Sinne – dynastisch.
Florian Schönfuß